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Schön, wenn Ihr Kind seinen Traum-Ausbildungsberuf gefunden hat. Aber ohne Formalitäten geht es beim Start in die Ausbildung leider nicht. Hier finden Sie ein paar wichtige Punkte, die vor Beginn der Ausbildung, bzw. dem Studium beachtet werden sollten.

  • Die Krankenversicherung

    Studierende sind bis zu ihrem 25. Geburtstag familienversichert. Im Anschluss können sie sich z. B. bei der AOK günstig selbst versichern. Die studentische Krankenversicherung kann bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, aber maximal bis zum Ende des Semesters, in dem sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, bestehen.

    Azubis müssen sich bei Beginn der Ausbildung selbst versichern. Sie sind nicht mehr familienversichert. Am besten schließen sie die Versicherung bereits vor dem ersten Ausbildungstag ab.

  • Das Kindergeld

    Bis zum 18. Geburtstag erhält jedes Kind automatisch Kindergeld. Danach bleibt der Kindergeldanspruch bestehen, wenn Ihr Kind im Studium, in einer Ausbildung oder bei der Agentur für Arbeit als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fällen wird das Kindergeld in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

  • Das BAföG

    Mit dem BAföG unterstützt der Staat Studierende und Auszubildende, deren Eltern ihre Kinder finanziell nicht ausreichend unterstützen können. Ob man BAföG bekommt, wie hoch die monatliche Förderung ist und wie man einen Antrag stellt – alle Informationen findet man unter: bafoeg.de

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) garantiert eine monatliche Rente und sichert damit die Existenz, falls man nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine BU ist deshalb auch für junge Menschen wie Azubis oder Studierende sinnvoll, weil sie in der Regel noch gesund und daher die Prämien niedrig sind.

  • Das Girokonto

    Ein eigenes Girokonto ist für die meisten Jugendlichen eine Selbstverständlichkeit. Es lohnt sich aber immer, genau zu vergleichen, ob die Banken Kontoführungsgebühren verlangen oder nicht.

  • Die Lohnsteuer

    Wer arbeitet, braucht eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Die elfstellige Nummer gilt ab der Erstausstellung ein Leben lang und ist auch notwendig, wenn noch keine Steuern gezahlt werden müssen. Der Arbeitgeber braucht sie zum Nachweis der Lohnzahlungen. Die Steuer-ID wird einem in der Regel automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeschickt. Sollte Ihr Kind diese noch nicht kennen und den Brief nicht mehr haben, kann man sich jederzeit an das BZSt wenden. Hier gibt es alle Infos: identifikationsmerkmal.de

  • Der Sozialversicherungsausweis

    Der Sozialversicherungsausweis oder auch Rentenversicherungsausweis ist genauso wichtig wie der Personalausweis. Mit ihm wird die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung bestätigt. Viele Arbeitgeber wollen den Ausweis sehen. Die AOK übernimmt für dich die Beantragung der Versicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung.